Nach einem Autounfall übernehmen Versicherungen die Reparaturkosten und bei einem Totalschaden den Restwert.Aber was passiert, wenn ich das Auto danach verkaufe?
Unfallauto verkaufen
Die Grenze für die Klassifizierung eines Autos als Unfallauto ist verhältnismäßig gering. Hat ein Auto zum Beispiel einen Kratzer beim Unfall bekommen, dessen Schadenswert nicht 200 € übersteigt, gilt dieses Fahrzeug nicht als Unfallwagen. Demnach qualifizieren sämtliche Schäden über 200 € das Auto als ein Unfallfahrzeug. Solche Schäden müssen beim Verkauf übrigens auch angegeben werden.
Die Versicherung zahlt die Schadenssumme ohne MwSt. aus und diese wird erst nach dem Gutachten abgerechnet. Wichtig ist, dass bis zur Abwicklung der Schadensmeldung der Versicherer selbst Anspruch auf ein eigenes Gutachten hat. Und da können Differenzen im Betrag entstehen. Sollte es als Totalschaden klassifiziert werden, so spielt es eine Rolle, wie hoch der Restwert ist. Daher sollte beim Unfallautoverkauf bei laufendem Versicherungsfall darauf gewartet werden, bis das Gutachten durch ist. Ansonsten drohen Ausgleichszahlungen oder Strafgebühren!
Ansonsten gibt es bei dem Verkauf von Autos, für die man durch einen Schaden Versicherungszahlungen erhalten hat, keine weiteren Einschränkungen beim Verkauf. Sie können das Fahrzeug auch anstelle einer Schadensbegleichung verkaufen. Es besteht nicht der Verpflichtung einer Schadensregulierung.
Totalschadenauto verkaufen
Es gibt manchmal Bagatellschaden am Auto, bei denen es sich einfach nicht lohnt eine Reparatur durchzuführen, wenn die Kosten dafür einen zu hohen wirtschaftlichen Aufwand aufweisen. Bei einem Totalschaden ist es eine ähnliche Geschichte. In der Regel liegen die Kosten für eine Instandsetzung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden immer über dem Wert des Autos. Zu berechnen ist der Auto Restwert immer dann, wenn die Schadenshöhe 70 Prozent des ermittelten Wiederbeschaffungswertes übersteigt. Die Versicherung macht ein Restwertangebot, zu dem Sie das Auto sofort verkaufen können. Dieser Wert wird in der Regel per Gutachten ermittelt.
Wenn Sie als Geschädigter von der Versicherung bei einem Totalschadens den Restwert des Fahrzeugs mitgeteilt bekommen und das Fahrzeug dann im Anschluss verkaufen und einen höheren Verkaufserlös als den Restwert erzielen sollten, kann es sein, dass die Versicherung eine Ausgleichsforderung verlangt (vergl. BGH DAR 1992, 172).
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